S.P.O.R.T. Institut
Das Institut ist ein Institut für angewandte Sportwissenschaft und Leistungssport. Ihre Leidenschaft liegt in der Herausforderung, und ihr Ziel ist es, Menschen ständig zu verbessern und ihre Leistungen zu steigern.
Die Zielgruppe
Basierend auf diesem Wissen entwickeln sie Therapieverfahren und Therapiekonzepte, die dann speziell auf den Einzelnen zugeschnitten und angewendet werden. Unsere Zielgruppe besteht daher hauptsächlich aus Patienten, insbesondere solchen mit chronischen Erkrankungen, mit vielfältigen und stark variierenden Erkrankungen wie beispielsweise Patienten mit chronischen Rückenschmerzen. Aber auch im Non-Profit-Bereich ist dies sehr interessant.
Tribal-Studie
Das Unternehmen wurde bekannt durch die sogenannte TRIBAL-Studie zur Behandlung von Long-COVID. Sie besteht aus einem Training auf der Grundlage individualisierter Behandlungsmethoden für Long-COVID-Patienten mit dem Ziel, die Leistung der Patienten durch körperliche Aktivität zu steigern. Die Erfolgsquote des Verfahrens beträgt 99,9%. Sie begannen die Studie 2021 zu planen, setzten sie 2022 um und veröffentlichten die ersten Ergebnisse 2023.
Dr. Björn Haiduk
Dr. Björn Haiduk sagt: “Die Anforderung an das Gerät war, dass wir ein Ganzkörpertraining durchführen konnten, das in der Lage war, Daten in Echtzeit aufzuzeichnen, zu erfassen und mindestens weiterzuleiten. Und dass wir während des Trainings direkt eingreifen konnten.
Ein weiterer wichtiger Faktor war, dass dieses Gerät auch medizinische Zulassung hatte. Deshalb sind wir sehr schnell auf die Firma Keiser gestoßen. Ich hatte in der Vergangenheit bereits mit dem Unternehmen zusammengearbeitet und wusste, dass diese Geräte dazu in der Lage waren, und kein anderes Gerät konnte damit konkurrieren. Deshalb ist die TRIBAL-Methode, wie wir sie inzwischen nennen müssen, direkt mit dem M3i-Total Body Trainer von Keiser verbunden. Dies kann bisher nur auf diesem Gerät durchgeführt werden.”
Die Kosten werden von den Krankenkassen der Betroffenen getragen
Die Kosten werden von den Krankenkassen der Betroffenen getragen, vorausgesetzt, der Leistungserbringer verfügt über eine Genehmigung zur Physiotherapie unter Verwendung des Geräts. Die Richtlinien für die Long-COVID-Therapie werden von der Gesundheitsbehörde des Gemeinsamen Bundesausschusses der Bundesregierung festgelegt. Sie umfassen auf jeden Fall eine klare Behandlung im Bereich der Physiotherapie mit dem Gerät. Insbesondere im Falle von Krankheit wird dies entsprechend in Rechnung gestellt.