Mit den MPG zertifizierten Geräten von Keiser ist die Abrechnung nach §20 ab sofort möglich

Der § 20 des Fünften Sozialgesetzbuches regelt die Leistungen der Krankenkassen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken. Die Krankenkassen sind daher verpflichtet, gesundheitsfördernde Maßnahmen zu subventionieren.

Mit kostenlosen Maßnahmen, wie in vielen Fällen Präventionskurse, bieten Sie ein attraktives Zusatzangebot. Auf diese Weise schlagen sie eine einfache Brücke zwischen der Physiotherapie und dem Selbstzahlerbereich. Denn durch die physiotherapeutische Behandlung bauen sie bereits ein Vertrauensverhältnis zum Patienten auf und können ihn über langfristige Maßnahmen zur Erhaltung seiner Gesundheit informieren. Ein Präventionskurs ist eine logische Empfehlung, denn er kann aus Patienten langfristig gesunde Menschen machen.

Sie können zwischen 100 € und 150 € pro Teilnehmer erhalten.

Die Bedingungen für die Förderung von Maßnahmen durch gesetzliche Krankenkassen hat der GKV-Spitzenverband in einem Leitfaden zusammengestellt, da das Gesetz (§20 SGB V) keine konkreten Aussagen zu Leistungen macht. Den gesamten Leitfaden finden Sie hier.

Leiten Sie gerne diese E-Mail an den verantwortlichen Chefarzt weiter. Wir versorgen Ihn gerne mit ausführlichen Informationen zu diesem Thema. Hier können Sie Kontakt mit uns aufnehmen.

Geschrieben von:
Avy Simin
Marketing und Kommunikation
Dezember 2022

Abrechnung nach §20